Die wichtigsten zwei Blicke
Das Verordnungsdatum
- GKV-Verordnungen mรผssen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden
- wenn unten „dringlicher Handlungsbedarf“ angekreuzt ist, nach 14 Tagen
- Privatrezepte sollten wir innerhalb von 6 Monaten beginnen.
-> Nicht annehmen, zurรผck zum Arzt!
Praxisstempel und Arztunterschrift
- Hat der Arzt die Verordnung unten rechts beim Praxisstempel unterschrieben? Ohne Arztunterschrift ist die Verordnung nicht abrechenbar!
-> Nicht annehmen, zurรผck zum Arzt!
Hat der Patient mehrere Verordnungen? Vorsicht!
Wann sind parallele Verordnungen erlaubt?
- Abweichende ICD-10-Codes – auch wenn die Diagnosegruppe identisch ist
- Unterschiedliche Diagnosegruppen – auch wenn der ICD-10-Code identisch ist.
- Unterschiedliche Kรถrperregionen (Lokalisationen) – auch wenn Diagnosegruppen und ICD-10-Codes gleich sind.
Achtung bei Folgerezepten – verzรถgert sich die Abarbeitung der ersten Verordnung, zum Beispiel wegen Krankheit und Terminverschiebungen, kann ein bereits vorliegendes Folgerezept u.U. nicht fristgerecht begonnen werden. รberschneiden sich zwei Verordnungen, kann es zur kompletten Absetzung kommen. Daher sollten Patienten ihre Folgeverordnung erst nach Aufforderung von uns besorgen. Faustregel: ab dem vorletzten Termin.
Um Durcheinander bei den Unterschriften zu verhindern, gehรถrt das Folgerezept zusammengefaltet mit in die Hรผlle des Vorgรคngners.
- Aufpassen mit den Unterschriften: bitte anhand des Kalenders Heilmittel und evt. Diagnose prรผfen, um den Patienten die richtige VO zur Untersschrift vorzulegen. Geht doch etwas schief, bitte beim folgenden Termin eine Notiz einfรผgen oder eine Post-it-Notiz auf der VO hinterlassen.
- Hat ein Patient mehrere Verordnungen zeitgleich (verschiedene Heilmittel/Diagnosen) werden die Veordnungshรผllen mit einer Klammer zusammengefasst.

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