Die GKV-Standard-Heilmittelverordnung
GKV-Patient*innen kommen normalerweise mit der rosa Heilmittelverordnung 13 mit aufgedrucktem QR-Code, die wir mit dem kleinen Scanner automatisch in Henara einlesen kรถnnen. Dazu gehรถrt auch ein zweites Blatt mit Platz fรผr das Unterschreiben der einzelnen Behandlungstermine.
Es gibt diese Verordnung auch in hellblau, dann beidseitig bedruckt mit den Unterschriftenfeldern auf der Rรผckseite. Diese Verordnung mรผssen wir nach dem Einscannen noch mit dem Assistenten ergรคnzen.
Zum Einscannen wechseln wir in Henara in das Verordnungsfenster (Strg+Leertaste). Ist bereits ein roter Schnellanlagetermin vorab im Kalender eingetragen, kommen wir in der Detail-Seitenleiste am rechten Bildschirmrand รผber das Klemmbrettsymbol zum Verordnungsfenster.
Mit der Taste F8 starten wir den Verordnungsscan.
Nach dem Scan รถffnet Henara den Assistenten und fรผhrt euch mit Fragen Schritt fรผr Schritt durch die Verordnung.
Nach Abschluss zeigt Henara in der Validierung (Reiter am unteren Bildschirmrand links) eventuelle Fehler (rot), Warnungen (gelb) und Hinweise (blau) an.

Adressdaten
Wenn die Adressdaten bereits hinterlegt sind, erkennt Henara den/die Patient*in automatisch und schlรคgt den passenden Eintrag vor. Achtung, bei blauen, verrutscht bedruckten Verordnungen den Eintrag nochmal kontrollieren, ob die erkannten Daten richtig sind.
Links neben dem Adressfeld sehen wir den Zuzahlungsstatus. Ist das erste Kรคstchen „befreit“ angekreuzt, mรผssen wir den/die Patient*in um Vorlage der Befreiungskarte fรผr das aktuelle Jahr bitten und diese einscannen (mit dem groรen Scanner auf der linken Seite). Erst dann tragen wir den Befreiungsstatus in der Patientenakte ein. Menschen unter 18 sind automatisch befreit, aber nur fรผr Termine bis zum 18. Geburtstag.
Arztnummer
รber die Arztnummer kontrollieren wir, ob der richtige Arzt hinterlegt wurde. Findet Henara zur Arztnummer keinen Eintrag in unserer Arztliste, mรผssen wir รผber „Bearbeiten“ Name und Anschrift hinzufรผgen. Die Daten finden wir im Arztstempel unten rechts auf der Verordnung.
Verordnungsdatum
Das Verordnungdatum ist besonders wichtig. Verordnungen mรผssen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden. Ist dieser Zeitraum beim ersten Termin รผberschritten, zeigt Henara in der Validierung eine Fehlermeldung in rot.
Eine Verordnung mit 6 Einheiten mรผssen wir innerhalb von drei Monaten nach Behandlungsbeginn fertigbekommen, fรผr grรถรere Verordnungsmengen haben wir sechs Monate Zeit.
Diagnosen
Die ICD-10-Codes erkennt Henara automatisch, genau wie die Leitsymptomatik. Nur bei blauen Verordnungen mรผssen wir hier selbst auswรคhlen.
Diese Angaben sind besonders wichtig, wenn mehr als 6 Einheiten verordnet wurden. Hรถhere Verordnungsmengen werden nur bei bestimmten ICD-10-Codes, manchmal auch bei Kombinationen von zwei, von der Kasse bezahlt. Auch das Alter des Patienten spielt eine Rolle: ab dem 70. Lebensjahr gilt fรผr bestimmte, altersbedingte Diagnosen ein Besonderer Verordnungsbedarf (BVB).
Wir kรถnnen spรคter im Validierungsfenster รผberprรผfen, ob die Verordnungsmenge fรผr diese Diagnosekombination zuรคssig ist. Wenn nicht, zeigt Henara einen Fehler in rot an.
Hat der/die Patient*in noch eine zweite Verordnung, mรผssen wir prรผfen, ob die Kombination der beiden abrechenbar ist. Dazu gibt es die folgenden Regeln:
Wann sind Parallelverordnungen erlaubt?
- Abweichende ICD-10-Codesย โ auch wenn die Diagnosegruppe identisch ist
- Unterschiedliche Diagnosegruppenย โ auch wenn der ICD-10-Code identisch ist.
- Unterschiedliche Kรถrperregionen (Lokalisationen)ย โ auch wenn Diagnosegruppen und ICD-10-Codes gleich sind.
Heilmittel (nach Maรgabe des Kataloges)
Normalerweise erkennt Henara das Heilmittel selbst, ansonsten kรถnnen wir das passende aus einer Liste auswรคhlen.
Hat der Arzt „KG Gruppe“ verordnet, tragen wir KG ein und begrรผnden bei der Abrechnung, dass keine Gruppe zustande gekommen ist.
Ist „Doppelbehandlung“ hinter dem Heilmittel vermerkt, dรผrfen wir Doppelbehandlungen machen, aber nur dann. Doppelstunden oder Doppeltermine werden von der Krankenkasse nicht erstattet.
Tipp: Wie lege ich Doppelbehandlungen an?
Dazu teilen wir die Behandlungmenge durch zwei und tragen das Ergebnis bei der Verordnungsmenge des Heiilmittels ein, anschlieรend setzten wir den Faktor auf zwei. Das bedeutet, dass bei jedem Termin zwei Einheiten verplant werden. Beispiel: ein 6er-Rezept mit MT ergibt als Doppelbehandlung drei Temine mit jeweils zwei EInheiten, also 40 Minuten. Die Verordnungsmenge eines eventuellen egรคnzenden Heilmittels halbiert sich ebenso, auch wenn der Arzt 6 Einheiten verordnet hat.
Sonstige Hinweise hinter dem Heilmittel kรถnnen wir einfach ignorieren.
Behandlungseinheiten
Standardmรครig darf ein Arzt 6 Einheiten verordnen, das aber so oft im Jahr, wie er es fรผr die Gesundheit des Patienten notwendig findet.
Ausnahme: KMT und Bindewebsmassage dรผrfen nur mit ingesamt 12 Einheiten im Quartal verordnet werden.
Verordnungen mit mehr als 6 Einheiten gibt es nur bei schweren Diagnosen (z.B. der Diagnosegruppen ZN bzw. PN) oder bei Patient*innen ab dem 70. Lebensjahr. Henara erkennt das in der Regel und zeigt es als Hinweis in der Validierung an. Manchmal gibt es dafรผr auch eine gesonderte Langzeitgenehmigung der Krankenkasse, die wir bei der Abrechnung mitschicken mรผssen. Dafรผr brauchen wir eine Kopie in unseren Unterlagen (am besten als Scan in der Patientenakte).
Tipp: Was tun, wenn die Verordnungmenge zu hoch ist?
- Wir kรถnnen die Verordnung annehmen und sie nach 6 Einheiten abbrechen. Dazu vermerken wir auf der Rรผckseite als Abbruch den letzten Behandlungstermin und notieren unter Begrรผndung „Verordnungshรถchstmenge รผberschritten“.
- Wir fragen den/die Patient*in, ob es eine Langzeitgenehmigung von der Krankenkasse gibt.
- Wir bitten den/die Patient*in, die Verordnung รคndern zu lassen.
Ergรคnzendes Heilmittel
Wie beim primรคren Heilmittel erkennt Henara normalerweise selbst, was verordnet wurde, ansonsten kรถnnen wir es manuell auswรคhlen.
Ist „Wรคrmetherapie“ ohne einen Zusatz verordnet, kรถnnen wir auswรคhlen, ob wir Heiรluft, Rotlicht oder Fango verwenden und tragen das dann so im Heilmittel ein.
Bitte denkt daran, dass wir bei Doppelbehandlungen nur die Hรคfte der verordneten ergรคnzenden Heilmittel verabreichen dรผrfen.
Das ergรคnzende Heilmittel ist รผbrigens nicht Pflicht – vertrรคgt ein Patient zum Beispie keine Wรคrme oder mรถchte bei seiner Zuzahlung etwas einsparen, kรถnnen wir es auch weglassen und das bei der Abrechnung auf Seite 2 der Verordnung vermerken.
Therapiebericht
Ist der Therapiebericht angekreuzt, fragt Henara nach der Art des Berichts. Hier mรผssen wir leider den kleinen Bericht mit der Vergรผtung unter zwei Euro auswรคhlen.
Hausbesuch
Ist beim Hausbesuch „ja“ angekreuzt, erhalten wir fรผr Hausbesuche eine gesonderte Vergรผtung. Kann der Patient dennoch zu uns in die Praxis kommen, es das kein Problem – das Kreuz verpflchtet uns nicht zum Hausbesuch.
Ein Kreuz bei „nein“ ist รผbrigens nicht notwendig.
Therapiefrequenz
Bitte achet unbedingt auf die Frequenz – wenn wir sie รผberschreiten und mehr Behandlungstermine in einer Woche durchfรผhren als verordnet, werden uns diese Termine nicht bezahlt. Eine Unterschreitung der Frequenz ist dagegen mรถglich. Bei einer Unterbrechung von mehr als 14 Tagen mรผssen wir eine Begrรผndung auf der Verordnungsrรผckseite eintragen.
F fรผr Urlaub
K fรผr Krankheit
T fรผr therapeutische Unterbrechung (z.B. Reha)
Den entsprechenden Buchstaben tragen wir bei der Abrechnung beim ersten Termin nach der Unterbrechung handschriftlich in das Kรคstchen der Zeilennummerierung ein (einfach รผber die Zahl drรผberschreiben) und notieren in der Zeile Begrรผndung zum Beispiel „F: Therapeut war im Urlaub“ oder „K: Patient war krank“.
Dringlicher Behandlungsbedarf
Vorsicht – ist diese Feld angekreuzt, verfรคllt die Verordnung, wenn wir sie nicht innerhalb von 14 Tagen beginnen.
Ist alles geprรผft und sichergestellt, dass die Verordnung abrechenbar ist? Dann kรถnnt ihr jetzt Termine vereinbaren.

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